Novel Food
EU-rechtliche Einordnung für Lebensmittel ohne nennenswerten Verzehr vor Mai 1997. Cannabinoid-Extrakte fallen darunter und benötigen eine Zulassung.
Die EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel (Novel Food) betrifft Erzeugnisse, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Die EU-Kommission ordnet Cannabinoid-Extrakte dieser Kategorie zu, womit ein Zulassungsverfahren erforderlich wird. Die Auslegung und Durchsetzung unterscheidet sich zwischen den Mitgliedstaaten und der Schweiz erheblich, was erklärt, warum dasselbe Produkt in einem DACH-Land angeboten wird und im anderen nicht.